Förderung für Schulbeleuchtung

Zuschüsse und Programme für LED-Umrüstung

Kurzantwort

Bis zu 40% Förderung für LED-Umrüstung in Schulen möglich.

NKI
Bis 40% Zuschuss
KfW
Zinsgünstig
Länder
Zusätzlich

Förderprogramme im Überblick

ProgrammFörderquoteVoraussetzungAntragsteller
Klimaschutzinitiative (NKI)Bis 40%≥50% EnergieeinsparungKommunen
KfW KommunalkreditZinsgünstigEnergetische SanierungKommunen
Bayern (Schulhausbau)VariabelSchulbauförderrichtlinieSchulträger
NRW (progres.nrw)Bis 50%Energetische MaßnahmeKommunen, Träger

🏛️ Klimaschutzinitiative (NKI) – Details

Stand 2026: Überarbeitete Kommunalrichtlinie seit 01.11.2024 in Kraft. Antragstellung über ZUG gGmbH. Laufzeit bis 31.12.2027.

Was wird gefördert

  • • LED-Innenbeleuchtung (komplette Leuchten)
  • • LED-Außen- und Straßenbeleuchtung
  • • Steuerungstechnik (Präsenz, Tageslicht) —zwingend erforderlich
  • • Planung und Beratung

Achtung: Reiner Leuchtmitteltausch (Retrofit) istnicht förderfähig!

Voraussetzungen

  • • ≥50% Energieeinsparung nachweisen
  • • Einhaltung DIN EN 12464-1
  • • Antragvor Maßnahmenbeginn
  • • Mindestzuwendung:10.000 € (seit 2024)
  • • Zweckbindung 5 Jahre

Häufige Fragen

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Teilweise ja, aber mit Einschränkungen:

  • KfW-Kredit + NKI-Zuschuss: In der Regel kombinierbar, da unterschiedliche Förderarten
  • Bundes- + Landesförderung: Oft kombinierbar, solange die Gesamtförderquote 90 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt
  • EU- + Bundesförderung: Für dieselbe Maßnahme grundsätzlichnicht kombinierbar (Doppelförderverbot)

Tipp: Die Förderberatung der ZUG gGmbH prüft kostenfrei die Kombinationsmöglichkeiten.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Immer vor Maßnahmenbeginn! Der zeitliche Ablauf:

  • Schritt 1: Lichtplanung erstellen lassen (Ist-Analyse + Soll-Planung)
  • Schritt 2: Antrag bei ZUG gGmbH einreichen (Bearbeitungsdauer ca. 5 Monate)
  • Schritt 3: Förderbescheid abwarten — erst danach Aufträge erteilen
  • Schritt 4: Maßnahme durchführen und Verwendungsnachweis einreichen

Vorbereitende Planung und Beratungsleistungenvor Antragstellung sind erlaubt und ebenfalls förderfähig.

Brauche ich einen Lichtplaner?

Für die NKI-Förderung: Dringend empfohlen. Der Antrag erfordert:

  • Ist-Analyse: Aktuelle Beleuchtungsstärken und Energieverbrauch dokumentieren
  • Soll-Planung: Nachweis der ≥50 % Energieeinsparung nach DIN EN 12464-1
  • Steuerungskonzept: Präsenz- und Tageslichtsteuerung planen (zwingend für Förderung)

Qualifizierte Lichtplaner finden Sie über dieDENA-Expertenliste oder die Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes. Planungskosten sind förderfähig.

Ist ein reiner LED-Leuchtmitteltausch (Retrofit) förderfähig?

Nein. Ein reiner Austausch von Leuchtmitteln (z. B. T8-Röhre gegen LED-Röhre) ist über die NKInicht förderfähig. Gefördert wird nur der Austauschkompletter Leuchten inklusive Steuerungstechnik.

Ausnahme: Bei denkmalgeschützten Gebäuden können unter bestimmten Voraussetzungen leuchtenkonforme Umrüstsätze verwendet werden.

Warum? Die Förderung zielt auf eineganzheitliche energetische Sanierung ab: neue Leuchten + Lichtmanagement (Präsenz/Tageslicht) erzielen 60–80 % Einsparung vs. nur 40–50 % bei Retrofit.

Weiterführende Informationen

Verwandte Inhalte