LED Förderung

KfW, BAFA & kommunale Förderprogramme für LED-Beleuchtung

LED Förderung

Förderprogramme für LED-Beleuchtung in Deutschland: KfW, BAFA und kommunale Zuschüsse

Zusammenfassung

Gewerbe/Kommunen: KfW BEG-Förderung bis 45% Zuschuss für Nichtwohngebäude.Privatpersonen: Meist nur über Gesamtsanierung förderfähig.BAFA: Geförderte Energieberatung für alle.Regional: Zusätzliche kommunale Programme prüfen.

1. KfW BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

DieBundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, einschließlich LED-Beleuchtung.

ProgrammBeschreibungFörderung
BEG NWGNichtwohngebäude Sanierungbis 45%
BEG EMEinzelmaßnahmen (z.B. nur Beleuchtung)bis 20%
Steuerbonus§35c EStG (seit 2020)20% über 3 Jahre

Wichtig: Antrag VOR Beginn

Der Förderantrag mussvor Beginn der Maßnahme bei der KfW gestellt werden. Nach Auftragsvergabe ist keine Förderung mehr möglich!

2. BAFA Programme

DasBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet geförderte Energieberatung:

Energieberatung Wohngebäude

  • • Bis 80% Zuschuss (max 1.300€)
  • • Individueller Sanierungsfahrplan
  • • Einbindung Beleuchtungskonzept

Energieberatung Nichtwohngebäude

  • • Bis 80% Zuschuss (max 8.000€)
  • • Sanierungskonzept inkl. Beleuchtung
  • • Wirtschaftlichkeitsberechnung

3. Technische Mindestanforderungen

Für dieFörderfähigkeit müssen LED-Leuchten bestimmte technische Anforderungen erfüllen:

KriteriumInnenbereichAußenbereich
Lichtausbeute≥ 120 lm/W≥ 100 lm/W
Farbwiedergabe CRI≥ Ra 80≥ Ra 70
Lebensdauer L70≥ 50.000h≥ 50.000h
Farbtemperatur2700-6500 Kmax 4000 K

4. Kommunale und Regionale Programme

Zusätzlich zur Bundesförderung bieten vieleKommunen und Stadtwerke eigene Programme:

  • Stadtwerke: LED-Contracting, Zuschüsse für Gewerbekunden
  • Kommunen: Lokale Klimaschutzprogramme, Mittelstandsförderung
  • Länder: Ergänzungsprogramme zu Bundesförderung
  • EU: EFRE-Mittel für Gewerbe in bestimmten Regionen

5. Antragsprozess

Schritte zur Förderung:

  1. Energieberater: Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten
  2. Konzept: Erstellung des Sanierungskonzepts / Beleuchtungsplanung
  3. Antrag: Antrag bei KfW/BAFAvor Auftragsvergabe
  4. Zusage: Abwarten der schriftlichen Förderzusage
  5. Umsetzung: Durchführung der Maßnahme
  6. Nachweis: Verwendungsnachweis einreichen
  7. Auszahlung: Auszahlung des Zuschusses

6. Privatpersonen

FürPrivatpersonen gibt es keine direkte Förderung für einzelne LED-Leuchtmittel. Möglichkeiten:

  • Gesamtsanierung: LED als Teil der energetischen Sanierung (BEG WG)
  • Steuerbonus §35c: 20% über 3 Jahre bei Sanierung
  • Stromkostenersparnis: LED amortisiert sich meist in 1-3 Jahren

Zusammenfassung

  • Gewerbe: KfW BEG bis 45% Zuschuss
  • Kommunen: Zusätzliche regionale Programme
  • Privat: Über Gesamtsanierung oder Steuerbonus
  • Wichtig: Antrag VOR Maßnahmenbeginn!

→ LED-Ersparnis berechnen

Verwandte Inhalte

Verwandte Rechner

Verwandte Artikel