Notbeleuchtung Wartung: Prüffristen im Überblick

Monatlich testen, vierteljährlich 30 Minuten prüfen und jährlich den Dauertest dokumentieren.

Kurzantwort: Welche Prüffristen gelten für Notbeleuchtung?

Für Notbeleuchtung sind nach DIN EN 50172 und EN 1838 regelmäßige, dokumentierte Prüfungen nötig.

Täglich
Sichtkontrolle
vor allem bei Zentralbatterie
Monatlich
Funktionstest
kurze Netzunterbrechung
Vierteljährlich
30 Minuten
Batteriebetrieb prüfen
Jährlich
Dauertest
volle Betriebsdauer dokumentieren

Die Brenndauer und das genaue Verfahren hängen von Anlage und Risikoanalyse ab, aber diese vier Intervalle sind für die Suchfrage der schnellste Einstieg.

📅 Wartungsplan nach EN 50172

IntervallPrüfungDetails
TäglichSichtprüfungZentralbatterieanlagen: Ladeanzeige/Störmeldung
MonatlichFunktionstestKurze Netzunterbrechung (~1 Min), Leuchten müssen anspringen
Vierteljährlich30-Minuten-LauftestBatteriebetrieb für 30 Min, Lichtstärke prüfen
JährlichVollständiger DauertestVolle Brenndauer (meist 60-180 Min), Dokumentation
Alle 4 JahreBatteriewechselNiCd/NiMH-Akkus haben begrenzte Lebensdauer

Prüf-Checkliste

Monatliche Prüfung

  • Leuchten schalten bei Netzausfall ein
  • Keine Störungsanzeige an Zentrale
  • Rettungszeichen sichtbar und unbeschädigt
  • Prüfdatum im Logbuch notiert

Jährliche Inspektion

  • Vollständige Entladung bis Abschaltung
  • Beleuchtungsstärke ≥1 lx auf Fluchtwegen
  • Batteriekapazität ausreichend
  • Befestigung und Ausrichtung prüfen

Relevante Normen

DIN EN 50172

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Definiert Betrieb, Wartung und Prüfintervalle.

DIN EN 1838

Lichttechnische Anforderungen. Mindest-Beleuchtungsstärke: 1 lx auf Fluchtwegen.

DIN VDE 0108

Starkstromanlagen für Sicherheitsbeleuchtung. Installation und Betrieb.

ASR A3.4

Arbeitsstättenregel. Technische Regeln für Beleuchtung am Arbeitsplatz.

Häufige Fragen

Wer darf Notbeleuchtung prüfen?

Monatliche Prüfungen: Eingewiesene Mitarbeiter (Hausmeister). Jährliche Inspektion: Qualifizierte Elektrofachkraft oder Fachbetrieb. Dokumentation muss von befähigter Person unterzeichnet werden.

Wie lange muss Notbeleuchtung brennen?

Mindestens60 Minuten nach EN 1838. Bei besonderen Risiken oder langen Evakuierungszeiten auch 120 oder 180 Minuten. Die Brenndauer muss der Risikoanalyse entsprechen.

Was passiert wenn die Batterie schwach ist?

Beim Dauertest wird die Kapazität gemessen. Wenn die Leuchte vor Ablauf der Nennbetriebsdauer abschaltet, muss die Batterie ersetzt werden. Zentralanlagen zeigen dies meist als Störungsmeldung an.

Dokumentation

Jede Prüfung muss dokumentiert werden. Ein Prüfprotokoll sollte enthalten:

  • • Datum und Uhrzeit der Prüfung
  • • Art der Prüfung (Funktionstest, Dauertest)
  • • Prüfergebnis je Leuchte/Bereich
  • • Festgestellte Mängel
  • • Durchgeführte Maßnahmen
  • • Name und Unterschrift des Prüfers

Prüfprotokolle müssen für Behörden und Versicherungen aufbewahrt werden.

Weiterführende Informationen

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