Notbeleuchtung

Pflicht, Vorschriften und LED-Lösungen

Kurzantwort

Notbeleuchtung = Beleuchtung die bei Stromausfall automatisch einschaltet.

Pflicht: Gewerbe, Schulen, Krankenhäuser
Keine Pflicht: Privatwohnungen

⚖️ Wo ist Notbeleuchtung Pflicht?

GebäudetypPflicht?Rechtsgrundlage
Arbeitsstätten✓ JaArbStättV, ASR A2.3
Versammlungsstätten (>200 Personen)✓ JaVStättVO
Schulen, Universitäten✓ JaSchulbaurichtlinie
Krankenhäuser, Pflegeheime✓ JaKrankenhausbauverordnung
Tiefgaragen✓ JaGaragenverordnung
Privatwohnungen✗ Nein-

Anforderungen (DIN EN 50172)

Technische Anforderungen

  • Akkulaufzeit: Mindestens 3 Stunden
  • Helligkeit: Mindestens 1 Lux auf Fluchtweg
  • Anlaufzeit: Innerhalb 0,5 Sekunden 50% Helligkeit
  • Gleichmäßigkeit: Max. Verhältnis 40:1

Wartung & Prüfung

  • Täglich: Sichtprüfung Anzeigeleuchten
  • Monatlich: Funktionstest (kurz)
  • Jährlich: Vollständige Dauerprüfung (3h)
  • Dokumentation: Prüfbuch führen!

LED vs. Leuchtstoffröhre

EigenschaftLEDLeuchtstoffröhre
Lebensdauer50.000h10.000h
StartzeitSofort 100%1-2 Sekunden
StromverbrauchNiedrig3× höher
Wartungsintervall10+ Jahre3-5 Jahre

Häufige Fragen

Wer prüft die Notbeleuchtung?

Die jährliche Prüfung muss von einer befähigten Person (z.B. Elektrofachkraft oder Wartungsunternehmen) durchgeführt werden. Dokumentation ist Pflicht!

Was kostet Notbeleuchtung?

Einzelleuchte mit Akku: 50-150€. Zentralbatterieanlage für große Gebäude: 5.000-50.000€. Wartungsvertrag: 200-500€/Jahr pro Anlage.

Weiterführende Informationen

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