ASR A3.4 – Beleuchtung und Sichtverbindung

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Die Beleuchtungs- und Prüfübersichten für Arbeitsstätten als Prüforientierung sichern; Gefährdungsbeurteilung und Projektabstimmung bleiben maßgeblich, nicht als ASR- oder Beleuchtungsnachweis verwenden.
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Planungsorientierung für Arbeitsstättenbeleuchtung

ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten) konkretisiert Anforderungen derArbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an Beleuchtung, Tageslicht und Sicherheitsbeleuchtung. Die folgenden Tabellen sind eine Orientierung für Planung, Begehung und Gefährdungsbeurteilung.

Die Unterlage ist kein ASR- oder Beleuchtungsnachweis und ersetzt keine projektbezogene Gefährdungsbeurteilung.

ASR A3.4 schnell einordnen

ASR A3.4 = Arbeitsstättenregel
Beleuchtung und Sichtverbindung
EN 12464-1 liefert Lux/UGR
technische Planungswerte
Gefährdungsbeurteilung bleibt maßgeblich
Betreiber legt Maßnahmen fest
Sicherheitsbeleuchtung nach EN 1838 prüfen
wenn Nutzung oder Risiko es erfordern
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Arbeitsstättenbeleuchtung nach ASR A3.4 abstimmen?
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Anforderungen nach ASR A3.4

BereichAnforderungEinordnungKonkretPrüfungHinweis
TageslichtAusreichende Tageslichtversorgung anstrebenSoll-Vorschrift (wenn möglich)Fenster mind. 1/10 der Grundfläche (Richtwert)GefährdungsbeurteilungTageslicht ist gesundheitsfördernd, aber nicht immer möglich
Sichtverbindung nach außenFenster oder Oberlichter für SichtverbindungSoll-VorschriftBlick ins Freie ermöglichen (Orientierung)Bei Neubauten einplanenWichtig für Wohlbefinden und Orientierung
Künstliche BeleuchtungAusreichende künstliche BeleuchtungAnforderung aus ArbStättV/ASRNach DIN EN 12464-1 (Lux-Werte)Messung mit LuxmeterProjektbezogen in der Gefährdungsbeurteilung bewerten
SicherheitsbeleuchtungNotbeleuchtung bei StromausfallBei Bedarf nach GefährdungsbeurteilungNach DIN EN 1838 (1 lx, 60 Min.)Jährliche FunktionsprüfungErfordernis ergibt sich aus Nutzung und Gefährdungsbeurteilung
BlendungBlendung vermeidenAnforderung projektbezogen prüfenUGR-Grenzwerte nach EN 12464-1Berechnung oder MessungUGR < 19 für Büros
WartungBeleuchtung instand haltenInstandhaltung organisierenDefekte Leuchtmittel austauschenRegelmäßige SichtprüfungWartungsfaktor bei Planung berücksichtigen

Wichtig: ASR A3.4verweist auf DIN EN 12464-1 für konkrete Lux-Werte und UGR-Grenzwerte. Ob diese Werte im konkreten Projekt ausreichen, bleibt Teil der Gefährdungsbeurteilung.

Tageslicht-Anforderungen

KriteriumRichtwertBeispielHinweis
Fensterfläche≥ 1/10 der GrundflächeRaum 20 m² → mind. 2 m² FensterRichtwert, keine Pflicht
Tageslichtquotient≥ 2% (Arbeitsbereich)Bei 10.000 lx außen → 200 lx innenNur bei Neubauten relevant
SichtverbindungFenster oder Oberlicht vorhandenBlick ins Freie möglichWichtig für Orientierung
SonnenschutzBei direkter SonneneinstrahlungJalousien, Rollos, MarkisenBlendung und Hitze vermeiden

Tageslicht: Soll-Vorschrift, keine Pflicht

ASR A3.4 nennt Tageslicht und Sichtverbindung als Planungsziel. Ob und wie es umgesetzt werden kann, hängt von Nutzung, Bestand und Gefährdungsbeurteilung ab. Bedeutet:

• Wenn möglich:
  • Arbeitsräume mit Fenstern planen
  • Fensterfläche ≥ 1/10 der Grundfläche
  • Sichtverbindung nach außen
  • Tageslichtquotient ≥ 2%
⚪ Ausnahmen erlaubt:
  • Keller, Tiefgaragen (technisch unmöglich)
  • Produktionshallen (Prozess erfordert Dunkelheit)
  • Serverräume (Klimatisierung wichtiger)
  • Bestandsbauten (Umbau unverhältnismäßig)

Fazit: Tageslicht istwünschenswert, aber projektbezogen zu bewerten. Künstliche Beleuchtung muss aberimmer ausreichend sein!

Sicherheitsbeleuchtung – wann erforderlich?

SituationEinordnungGrundNormBeispiel
Fluchtwege ohne Tageslichtregelmäßig erforderlichEvakuierung bei StromausfallASR A2.3, EN 1838Innenliegende Flure, Treppenhäuser
Räume > 2.000 m²häufig erforderlichPanik bei plötzlicher DunkelheitASR A2.3, EN 1838Produktionshallen, Lagerhallen
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdungprojektbezogen erforderlichSichere Beendigung gefährlicher ProzesseASR A2.3, EN 1838Chemielabor, OP-Saal, Hochregallager
Versammlungsstättenfachlich prüfenViele Personen, Evakuierung komplexVersammlungsstättenverordnungKino, Theater, Konzerthalle
Kleine Büros mit Tageslichtoft nicht erforderlichTageslicht reicht für EvakuierungGefährdungsbeurteilungEinzelbüro mit Fenster, direkter Ausgang

Prüfpunkte des Arbeitgebers

1. Gefährdungsbeurteilung durchführen

Inhalt:
Beleuchtung bewerten (Lux, Blendung, Tageslicht)
Frequenz:
Bei Einrichtung, Änderung, Beschwerden
Verantwortlich:
Arbeitgeber (kann delegieren)
Dokumentation:
Schriftlich (mind. bis nächste Prüfung)
Einordnung:
Dokumentationsrahmen projektbezogen festlegen

2. Ausreichende Beleuchtung bereitstellen

Inhalt:
Lux-Werte nach EN 12464-1 einhalten
Frequenz:
Dauerhaft
Verantwortlich:
Arbeitgeber
Dokumentation:
Messprotokolle aufbewahren
Einordnung:
Messung und Fachplanung bei Bedarf einbeziehen

3. Sicherheitsbeleuchtung installieren

Inhalt:
Notbeleuchtung nach EN 1838 (wo erforderlich)
Frequenz:
Dauerhaft, jährliche Prüfung
Verantwortlich:
Arbeitgeber
Dokumentation:
Prüfprotokoll (mind. 2 Jahre)
Einordnung:
Abstimmung mit Fachplanung und Gefährdungsbeurteilung

4. Wartung und Instandhaltung

Inhalt:
Defekte Leuchtmittel austauschen, Reinigung
Frequenz:
Regelmäßig (je nach Verschmutzung)
Verantwortlich:
Arbeitgeber
Dokumentation:
Wartungsplan empfohlen
Einordnung:
Wartungsumfang aus Nutzung und Verschmutzung ableiten

5. Unterweisung der Beschäftigten

Inhalt:
Bedienung Beleuchtung, Notbeleuchtung
Frequenz:
Bei Einstellung, jährlich
Verantwortlich:
Arbeitgeber
Dokumentation:
Unterschrift Beschäftigte
Einordnung:
Teil der organisatorischen Arbeitsschutzakte

Besondere Arbeitsplätze

ArbeitsplatzBesonderheitAnforderungNormMaßnahme
BildschirmarbeitsplatzReflexblendung vermeidenUGR < 19, keine Spiegelungen auf MonitorASR A3.4 Anhang 1Leuchten parallel zu Blickrichtung, matte Bildschirme
Ständige Arbeitsplätze in FensternäheTageslichtblendungSonnenschutz erforderlichASR A3.4Jalousien, Rollos, Blendschutzfolien
Arbeitsplätze mit PräzisionsaufgabenHohe BeleuchtungsstärkeBis 1.500 lx (sehr feine Arbeiten)EN 12464-1Zusatzbeleuchtung (Arbeitsplatzleuchten)
Arbeitsplätze im FreienTageslicht variabelKünstliche Beleuchtung bei DunkelheitASR A3.4Baustrahler, Mastleuchten (mind. 20 lx)
Verkehrswege (Flure, Treppen)Stolpergefahr100-150 lx, gleichmäßigEN 12464-1Durchgehende Beleuchtung, keine dunklen Ecken

Prüfung und Messung

Was?Wie?Wo?Wann?Wer?Dokumentation
Beleuchtungsstärke (Lux)Luxmeter (Klasse B oder besser)Arbeitsbereich (0,85m Höhe)Bei Inbetriebnahme, nach Umbau, bei BeschwerdenFachkraft für Arbeitssicherheit, SachverständigerMessprotokoll mit Datum, Messwerten, Raum
Blendung (UGR)Berechnung (Software) oder Leuchtdichte-KameraArbeitsplatz (4 Blickrichtungen)Bei Planung, bei BeschwerdenLichtplaner, SachverständigerUGR-Tabelle oder Messprotokoll
SicherheitsbeleuchtungFunktionstest (Netzspannung trennen)Alle NotleuchtenJährlich (Volllast 60 Min.)ElektrofachkraftPrüfprotokoll nach Betreiber- und Fachvorgaben
TageslichtSichtprüfung, ggf. TageslichtquotientArbeitsräumeBei GefährdungsbeurteilungArbeitgeber, FachkraftIn Gefährdungsbeurteilung

Häufige Fragen

Gilt ASR A3.4 auch für Homeoffice?

Jein – eingeschränkt. ASR A3.4 gilt fürArbeitsstättenim Sinne der ArbStättV. Homeoffice istkeine Arbeitsstätte (außer bei Telearbeitsplatz nach §2 Abs. 7 ArbStättV).
Aber: Arbeitgeber hatFürsorgepflicht (§618 BGB) und muss auch im Homeoffice für sichere Arbeitsbedingungen sorgen.
Praxis: Arbeitgeber sollte Homeoffice-Arbeitsplätzebegehen(mit Zustimmung) und auf ausreichende Beleuchtung hinweisen. ASR A3.4 istOrientierung, aber nicht verpflichtend.

Was passiert bei Mängeln in der Arbeitsstättenbeleuchtung?

Typische Folgen:
Nachbesserung: Messung, Fachprüfung oder Anpassung der Beleuchtung
Dokumentation: Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenplan aktualisieren
Prüfung: Aufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Unterlagen sehen wollen
Beschwerden oder Vorfälle: können zusätzliche Nachweise auslösen
Praxis: Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen dokumentieren und Fachplanung einbeziehen.

Muss ich als Arbeitgeber die Beleuchtung messen lassen?

Projektabhängig prüfen. ASR A3.4 fordertGefährdungsbeurteilung, nicht explizit Messung. Aber:
Wann Messung sinnvoll:
• BeiNeueinrichtung (Abnahme)
• BeiBeschwerden über Beleuchtung
• NachUmbau (Änderung der Beleuchtung)
• NachVorfällen oder Beschwerden (Klärung der Beleuchtungssituation)
Alternative: Sichtprüfung + Herstellerangaben (Lux-Werte aus Planung). Bei Zweifel: Messung durch Sachverständigen (~300-500€).

Gilt ASR A3.4 auch für Kleinbetriebe?

In der Regel ja. ASR A3.4 ist für Arbeitsstätten unabhängig von Größe oder Branche relevant. Auch Kleinbetriebe sollten prüfen:
• ausreichende Beleuchtung nach Tätigkeit und Raum
• Gefährdungsbeurteilung und nachvollziehbare Maßnahmen
• Sicherheitsbeleuchtung, wenn sie aus Nutzung oder Gefährdungsbeurteilung erforderlich wird
Erleichterung: Kleinbetriebe könnenvereinfachte Gefährdungsbeurteilungnutzen (z.B. DGUV-Vorlagen). Die konkrete Umsetzung sollte projektbezogen dokumentiert werden.
Tipp: Berufsgenossenschaft bietet kostenlose Beratung.

Was ist der Unterschied zwischen ASR A3.4 und DIN EN 12464-1?

Zwei verschiedene Regelwerke:
ASR A3.4:Arbeitsstättenregel. Konkretisiert Anforderungen der ArbStättV für Arbeitgeber.
DIN EN 12464-1:Technische Norm. Freiwillig, aber "Stand der Technik". Konkrete Lux-Werte und UGR-Grenzwerte.
Zusammenhang: ASR A3.4verweist auf EN 12464-1 für technische Details. DIN-Werte können die Bewertung stützen, ersetzen aber nicht die Gefährdungsbeurteilung.
Praxis: Planung, Messung und Dokumentation projektbezogen abstimmen.

Normen & Vorschriften

Rechtliche Grundlagen

ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung)

Gesetzliche Grundlage. §3 fordert "ausreichende künstliche Beleuchtung". Die konkrete Umsetzung wird über Gefährdungsbeurteilung und Fachplanung eingeordnet.

ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten)

Konkretisiert ArbStättV §3. Definiert Anforderungen an Beleuchtung, Tageslicht, Sicherheitsbeleuchtung. Verweist auf EN 12464-1 für technische Details.

DIN EN 12464-1 (Beleuchtung von Arbeitsstätten)

Technische Norm mit konkreten Lux-Werten, UGR-Grenzwerten. Freiwillig, aber "Stand der Technik". ASR A3.4 verweist darauf.

ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge)

Ergänzung zu ASR A3.4 für Sicherheitsbeleuchtung. Verweist auf EN 1838 für technische Anforderungen (1 lx, 60 Min.).

ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)

Übergeordnetes Gesetz. §3 fordert Gefährdungsbeurteilung. §4 fordert "Stand der Technik" (= EN 12464-1). Grundlage für alle Arbeitsstättenregeln.

Weiterführende Informationen