ASR A3.4 Beleuchtung: Anforderungen für Arbeitsstätten erklärt

Auf einen Blick

  • Was: Technische Regel für Beleuchtung an Arbeitsstätten
  • Rechtsgrundlage: ArbStättV § 3a — Vermutungswirkung (rechtlich bindend)
  • Büro: min. 500 lx auf Arbeitsfläche
  • Lager: min. 100 lx (Verkehrswege) bis 300 lx (Kommissionierung)
  • Prüfpflicht: Arbeitgeber muss Beleuchtung regelmäßig messen und dokumentieren

Was ist die ASR A3.4?

DieTechnische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung" konkretisiert die Anforderungen derArbeitsstättenverordnung (ArbStättV) an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen. Sie hatVermutungswirkung: Wer die ASR A3.4 einhält, erfüllt automatisch die Anforderungen der ArbStättV.

EigenschaftASR A3.4DIN EN 12464-1
ArtTechnische Regel (ArbStättV)Europäische Norm
RechtsverbindlichkeitVermutungswirkung (de facto bindend)Stand der Technik
GeltungsbereichDeutschlandEU / EWR
HerausgeberBMAS / ASTACEN / DIN
DetailgradMindestanforderungenDetaillierte Planungswerte

Die vollständigen DIN-Planungswerte finden Sie im DIN EN 12464-1 Leitfaden.

Mindest-Lux-Werte nach ASR A3.4

ArbeitsbereichMindest Ēm (lx)Beispiele
Verkehrswege, Flure100Flure, Treppen, Aufzugsvorräume
Lagerräume (selten betreten)50Archive, Abstellräume
Lagerräume (ständig besetzt)200Materialausgabe, Paketlager
Kommissionierung300Warenein-/-ausgang, Picken
Büroarbeit, Bildschirmarbeit500Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung
Technisches Zeichnen750CAD, technische Entwürfe
Feinmontage, Inspektion1.000Qualitätskontrolle, Präzisionsarbeiten
Sozialräume (Pausenräume)200Kantine, Aufenthaltsraum
Sanitärräume200Toiletten, Waschräume, Umkleiden

Alle Werte nach ASR A3.4. Die vollständige Referenztabelle finden Sie unter ASR A3.4 Lux-Werte Tabelle.

Messung und Prüfung

Wie wird gemessen?

ParameterAnforderung
Messhöhe0,85 m (Schreibtischhöhe) bzw. Nutzebene
MessgerätLuxmeter Klasse B (nach DIN 5032-7) oder besser
MesspunkteRaster gemäß CIE 97, mind. 5 Punkte pro Bereich
TageslichtMessung bei abgedunkeltem Raum (nur Kunstlicht)
WartungswertLux-Wert muss auch nach Alterung + Verschmutzung eingehalten werden

Prüfpflichten des Arbeitgebers

Dokumentationspflichten

  • Erstmessung: Bei Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage
  • Regelmäßige Prüfung: Mindestens alle 3 Jahre oder nach Änderungen
  • Gefährdungsbeurteilung: Beleuchtung muss Teil der Gefährdungsbeurteilung sein (ArbSchG § 5)
  • Dokumentation: Messergebnisse aufbewahren, bei Kontrolle vorlegen
  • Mängelbeseitigung: Unterschreitung → unverzügliche Nachbesserung

Verstöße und Konsequenzen

VerstoßKonsequenz
Lux-Werte unterschrittenNachbesserung anordnen, ggf. Bußgeld bis 5.000 €
Keine GefährdungsbeurteilungBußgeld bis 25.000 € (ArbSchG § 25)
Unfall wegen BeleuchtungHaftung des Arbeitgebers, ggf. Regress der BG

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